Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB Mieter

Geltung
1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Rahat Apartments Berlin wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rahat Apartments Berlin für Mieter“ auch für Folgeaufträge gelten sollen, soweit die jeweils gültige Fassung zugrunde zu legen ist.

Maklerleistung
2.1. Rahat Apartments Berlin wird beauftragt, eine Gelegenheit zur Anmietung von Wohnraum auf Zeit nachzuweisen. Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, ist Rahat Apartments Berlin unverzüglich, unter Angabe der Quelle, zu unterrichten.

2.2. Die Vermittlungstätigkeit ist für den Auftraggeber kostenlos.

Informationspflicht
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rahat Apartments Berlin unverzüglich vom Abschluss und wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten und ihr eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Ebenso ist eine Verlängerungsabsicht für das bereits bestehende Mietverhältnis umgehend Rahat Apartments Berlin mitzuteilen.

Stornierung
4. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen Rahat Apartments Berlin.

Vertraulichkeit
5. Die Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Jegliche Weitergabe der von Rahat Apartments Berlin nachgewiesenen Angebote sowie die Personalien der Wohnraumanbieter dürfen ohne Zustimmung der Agentur auch nach Ablauf des Suchauftrages nicht weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls wird eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart, die Rahat Apartments Berlin nach Recht und Billigkeit festsetzen kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann somit für die entgangene Provision haften.

Vertragspartner
6.1. Rahat Apartments Berlin ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Schadenersatzansprüche gegenüber Rahat Apartments Berlin sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

6.2. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

6.3. Den Nachweisen liegen die vom Vermieter erteilten Auskünfte zugrunde. Rahat Apartments Berlin geht davon aus, dass die vom Vermieter übermittelten Daten zutreffend sind. Rahat Apartments Berlin übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermieters keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ausgeschlossen.

Änderungen
7. Nachträgliche Änderungen des Suchauftrags gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ursprünglichen Klausel tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien mutmaßlich entspricht.

Datenschutz
8. Die Rahat Apartments Berlin übermittelten Daten des Auftraggebers werden zur Bearbeitung des Auftrages elektronisch gespeichert und entsprechend dem Auftrag genutzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Erlaubte Doppeltätigkeit
9. Rahat Apartments Berlin ist berechtigt, auch für den Vermieter – entgeltlich oder unentgeltlich – tätig zu sein. Bei Ausübung von Doppeltätigkeit verpflichtet sich Rahat Apartments Berlin zur Unparteilichkeit.

Vertragslaufzeit, Auftragsbestätigung
10.1. Der Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Verpflichtungen aus 2 und 3 bleiben davon unberührt.

10.2. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Rahat Apartments Berlin zustande. Der Auftrag an Rahat Apartments Berlin auf Erbringung einer Maklerleistung ist insoweit freibleibend.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11. Rahat Apartments Berlin hat das Recht, Änderungen an den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rahat Apartments Berlin für Mieter“ vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Mieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Mieter weiterhin die Dienste von Rahat Apartments Berlin oder widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

Nebenabreden, Salvatorische Klausel
12. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte ein Teil des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

Rechtswahl und Gerichtsstand
13. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) anzuwenden. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, ist sachlich und örtlich das Landgericht Berlin zuständig, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des vorgenannten Gerichts wird ebenfalls vereinbart, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegen oder Island ist.

AGB Vermieter

Geltung, Vermittlungsauftrag, Maklerleistung
1.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Rahat Apartments Berlin wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rahat Apartments Berlin für Vermieter“ auch für Folgeaufträge gelten sollen, soweit die jeweils gültige Fassung zugrunde zu legen ist.

1.2. Rahat Apartments Berlin wird beauftragt, eine Gelegenheit zur Vermietung von Wohnraum auf Zeit nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.

1.3. Rahat Apartments Berlin vermarktet den Wohnraum durch eine anonymisierte Objektbeschreibung mit Straßenname – ohne Hausnummer – (Exposé) durch Veröffentlichung auf der Website von Rahat Apartments Berlin und relevanten Marketing-Kanälen.

1.4. Nachträgliche Änderungen des Vermieter-Auftrags gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.

Fälligkeit, Stornierung
2.1. Bei erfolgreichem Nachweis oder Vermittlung eines befristeten Wohnraummietvertrages wird eine Provision geschuldet. Die Provision wird tagesgenau berechnet. Unter Monatsmiete ist die an den Auftraggeber zu zahlende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Nebenkosten und eventueller Sonderleistungen (z.B. Garage, KFZ-Stellplatz, Strom, Heizung, Wasser) zu verstehen.

2.2. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wird die Provision anteilig zurückerstattet.

2.3. Kommt es zu einer Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer, so bleibt weiterhin Provisionsanspruch an Rahat Apartments Berlin für die verlängerte Mietzeit bestehen.

2.4. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen eines Mietverhältnisses und wird spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Andere Regelungen bedürfen der Absprache mit Rahat Apartments Berlin.

2.5. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, mit Ausnahme des in 2.3. geregelten Tatbestandes, begründet keine Ansprüche gegen Rahat Apartments Berlin. Der Anspruch der Rahat Apartments Berlin auf die ungekürzte Vermittlungsgebühr gemäß 2.1. und 2.2. nach Maßgabe der vertraglichen Laufzeit bleibt hiervon unberührt.

2.6. Eine Provision nach Maßgabe von 2.1. und 2.2. ist auch geschuldet, wenn dem nachgewiesenen Mietinteressenten vom Auftraggeber ein anderes als das ursprünglich von Rahat Apartments Berlin nachgewiesene Angebot vorgestellt und vermietet wird. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nicht Eigentümer des Objektes ist oder im Namen Dritter handelt.

Informationspflichten des Auftraggebers
3.1. Sollte dem Auftraggeber ein nachgewiesener oder vermittelter Mieter schon bekannt sein, ist Rahat Apartments Berlin unverzüglich, unter Angabe der Quelle, zu unterrichten. Ansonsten hat Rahat Apartments Berlin im Falle des Mietvertragsschlusses Anspruch auf die anfallende Provision nach Maßgabe von 2.1. und 2.2.

3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rahat Apartments Berlin unverzüglich vom Abschluss und wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten und eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Kommt der Auftraggeber der Meldepflicht aus 3.2. nicht nach, ist er verpflichtet, Rahat Apartments Berlin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die darauf basieren, dass der Wohnraum von Rahat Apartments Berlin angeboten wurde, obwohl er nicht verfügbar war.

3.3. Ebenso ist eine Verlängerungsabsicht für bestehende Mietverhältnisse (mit oder ohne Verlängerungsoption) umgehend, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen vertraglich vereinbarten Zeitraumes Rahat Apartments Berlin mitzuteilen. Das Nichteinhalten dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen von Rahat Apartments Berlin führen.

3.4. Der Auftraggeber hat Rahat Apartments Berlin unverzüglich zu informieren, wenn sich für den Mietvertragsabschluss maßgebliche Daten ändern; z.B. Kontaktdaten, längere Abwesenheit, Mietpreis, Ausstattung, Verfügbarkeit, Besichtigungen nicht stattfinden können oder andere Umstände, die einer Vermietung im Wege stehen.

3.5. Der Auftraggeber hat Rahat Apartments Berlin unverzüglich zu informieren, wenn ein von Rahat Apartments Berlin nachgewiesener oder vermittelter Mieter eine erneute Anmietung innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Mietvertrages direkt beim Auftraggeber anfragt und es erneut zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.

3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Namen des Mieters zu benennen, unabhängig davon, ob die Vermietung durch Rahat Apartments Berlin oder anderweitig zustande gekommen ist. Erst die Übermittlung dieser Daten ermöglicht Rahat Apartments Berlin die Überprüfung, ob der Vertragsschluss aufgrund eines Nachweises der Agentur erfolgte. Die Mietinteressenten sind vom Vermieter auf die Notwendigkeit und den Zweck dieser Datenübermittlung hinzuweisen.

3.7. Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch Rahat Apartments Berlin ist der Auftraggeber verpflichtet, Rahat Apartments Berlin über das zu betreuende Objekt zu informieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Hierzu zählen auch Baumängel, geplante Bauarbeiten, kürzlich behobene Mängel wie Schimmel und Weiteres, anstehende Reparaturen sowie sämtliche Umstände, die für die Vermietbarkeit der Wohnung von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber bestätigt die Funktionsfähigkeit der Heizung und der Warmwasserversorgung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt dazu, dass die Regelung in 2.3. entfällt.

Umgehungsverbot
4.1. Der Auftraggeber unterlässt Absprachen mit dem nachgewiesenen Mietinteressenten, die geeignet sind, die Provisionszahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber Rahat Apartments Berlin zu umgehen. Entsprechendes gilt für Absprachen, die sich auf die Höhe der Provisionszahlungspflicht des Auftraggebers auswirken.

4.2. Für die Dauer der Beauftragung verpflichtet sich der Auftraggeber, Rahat Apartments Berlin zu informieren, wenn der Wohnraum in marktrelevanten Medien, bei anderen Agenturen, auf Internet-Portalen oder eigenen Internetseiten veröffentlicht wird. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Verlinkung auf das von Rahat Apartments Berlin veröffentlichte Exposé durchzuführen.

Vertraulichkeit, Kundenschutz
5.1. Die Nachweise sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Jegliche Weitergabe der persönlichen Daten der von Rahat Apartments Berlin nachgewiesenen oder vermittelten Mietinteressenten ist ohne Zustimmung von Rahat Apartments Berlin bis zum Ablauf eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach Ablauf des Vermieter-Auftrags untersagt. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe der gemäß 2.1. zu zahlenden Provision vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, offen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

5.2. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für den Fall, dass der Auftraggeber den Vermieter-Auftrag zwischen ihm und Rahat Apartments Berlin storniert oder kündigt.

Datenschutz
6.1. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert.

6.2. Eine Weitergabe der angegebenen Daten oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.

Urheberrecht, Aufbewahrung, Nutzungsrecht
7.1. Rahat Apartments Berlin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Innenräume des Vermieters zum Zwecke der Vermarktung zu fotografieren bzw. zu filmen. Alle Foto- und Videomaterialien sowie Grundrisse, die von Rahat Apartments Berlin aufgenommen und erstellt wurden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung weiterverwendet werden. Rahat Apartments Berlin ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und für eigene Werbezwecke zu verwenden. Rahat Apartments Berlin hat das Recht, die Auswahl der Fotos und die Art der Darstellung zu bestimmen.

7.2. Rahat Apartments Berlin ist auch bei nicht zustande gekommenem Nachweis oder Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Auftraggeber die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und das Exposé für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten.

7.3. Soweit der Auftraggeber eigenes Bildmaterial zur Verfügung stellt, wird Rahat Apartments Berlin ein einfaches unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit eingeräumt. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Handlungen, die notwendig sind, um den Wohnraum branchenüblich zu vermarkten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen von Rahat Apartments Berlin. Das Urheberrecht bezieht sich auch auf alle schriftlichen Dokumente, die dem Auftraggeber übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden und die dem Schutzbereich des Urheberschutzgesetzes unterliegen.

7.4. Der Auftraggeber garantiert, dass das von ihm übermittelte Material frei von Rechten Dritter ist bzw. dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung unter den in

7.3. genannten Bedingungen gewährt wurde. Sollte Rahat Apartments Berlin wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das übermittelte Material in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Rahat Apartments Berlin von allen damit in Verbindung stehenden Kosten und Ersatzverpflichtungen frei.

Berechtigung zur Vermietung
8.1. Der Auftraggeber versichert, zur Vermietung bzw. Untervermietung berechtigt zu sein.

8.2. Rahat Apartments Berlin haftet nicht für Schäden, die aus einer unerlaubten Vermietung entstehen.

Haftung
9.1. Rahat Apartments Berlin ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Schadenersatzansprüche gegenüber Rahat Apartments Berlin sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

9.2. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.3. Den Nachweisen liegen die vom Mietinteressenten erteilten Auskünfte zugrunde. Rahat Apartments Berlin geht davon aus, dass die vom Mietinteressenten übermittelten Daten zutreffend sind. Rahat Apartments Berlin übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Mietinteressenten keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ausgeschlossen.

Energieausweis
10.1. Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposé und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, frei. Dies gilt insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten.

10.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage eines Energieausweises (EnEV) spätestens bei der Besichtigung der Mietsache durch den Mietinteressenten besteht und dem Mietvertrag beizufügen ist.

Vertragslaufzeit, Auftragsbestätigung
11.1. Der Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Verpflichtungen aus 2 und 3 bleiben davon unberührt.

11.2. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Rahat Apartments Berlin zustande. Der Auftrag an Rahat Apartments Berlin auf Erbringung einer Maklerleistung ist insoweit freibleibend.

Erlaubte Doppeltätigkeit
12. Rahat Apartments Berlin ist berechtigt, auch für den Mieter – entgeltlich oder unentgeltlich – tätig zu sein. Bei Ausübung von Doppeltätigkeit verpflichtet sich Rahat Apartments Berlin zur Unparteilichkeit.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
13. Rahat Apartments Berlin hat das Recht, Änderungen an den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rahat Apartments Berlin für Vermieter“ vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste von Rahat Apartments Berlin oder widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

Nebenabreden, Salvatorische Klausel
14. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte ein Teil des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

Rechtswahl und Gerichtsstand
15. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) anzuwenden. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, ist sachlich und örtlich das Landgericht Berlin zuständig, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des vorgenannten Gerichts wird ebenfalls vereinbart, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegen oder Island ist.

Stand 05/2019